Die neue Datenschutzgrundverordnung stellt umfangreiche Anforderungen für Websites und Online-Shops auf. Viele technische, teils versteckte Anforderungen, wie die unzulässige Speicherung von personenbezogenen Daten (z. B. IP-Adressen), Werbung, Trackingdienste, unzulässige Cookies oder Plugins etc., lösen Besorgnis bei den Betreibern aus.
Datenschutzgrundverordnung (DSGVO): Technische und organisatorische Schutzmaßnahmen
Was sind personenbezogene Daten?
Die DSGVO versteht unter personenbezogenen Daten alle Daten, die einen Rückschluss zu einer Person erlauben – so zum Beispiel Name, E-Mail-Adresse, Bankdaten, Beiträge in sozialen Netzwerken, Angaben zum Wohnort, medizinische Daten oder auch die IP-Adresse.
Alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann.
(Art. 4 Ziffer 1 DSGVO)
Technische Maßnahmen zum Schutz personenbezogenen Daten
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DSGVO und die Angst vor Abmahnungen
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